Von Vogelgezwitscher und Flatuzentrik.
Ein Gerichtshof in einem Land, jenseits von Recht und Verstand.
Die Richterin, eine gutgenährte, mollige und etwas korpulente Frau, erhebt sich und eröffnet mit sanfter, aber selbstsicherer Stimme die Verhandlung. Sie ist mollig, das ist auch dem unaufmerksamen Angeklagten nicht entgangen. Er weiss dass sie mollig ist, aber sagt es ihr nicht.
Die Richterin:,,Bevor die Frage der Schuld beantworted werden wird, lese ich die gegen Herrn F. gerichtete Anklage vor: Dem Angeklagten wird folgendes zur Last gelegt: Ausübung eines Furzes zweiten Grades in öffentilchen Gemächern, Erregniss öffentlichen Ärgernisses sowie Fluchtversuch vom Tatort.“
Der Staatsanwalt übernimmt: ,,Der Angeklagte hat laut diverser Zeugenaussagen weder eine ausdrückliche Warnung, noch den Mut für ein Geständniss auf die Reihe gekriegt. Laut Zeugen, hat er unmittelbar nach Verteilung des verbotenen Duftstoffes im Raum, folgende, ausfällige und absolut wiederwärtige Aussage gemacht:,, Pupsi“. Zeugen haben den Angeklagten einstimmig identifizieren können und seinen vereitelten Fluchtversuch bestätigt. Für diese schwerwiegenden Taten fordere ich für den Angeklagten im Falle eines Schuldbekentnisses Lebenslänglich und im Falle einer Schuldzuweisung durch die Geschworenen die Todesstrafe durch den Strick, Steinigung und Ersaufung.“
Richterin:,, Wie befindet sich der Angeklagte? Schuldig oder unschuldig?’’
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